Unsere Leistungen


Ob Privatperson oder Unternehmer, bei Strubel & Buß PartmbB Steuerberater finden Sie eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um das Thema Steuern. Als erfahrene Steuerberater in Bensheim bieten wir eine fundierte Steuerberatung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. 


Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit einer zuverlässigen Finanzbuchhaltung, einer gewissenhaften Lohnbuchhaltung, präzisen Steuererklärungen und einem detaillierten Jahresabschluss. Entdecken Sie die Vielfalt unserer Leistungen und profitieren Sie von unserer Expertise.





 

Steuerberatung

Verwandeln Sie Ihre Steuerlast in eine Chance mit unserer professionellen Steuerberatung.


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Jahresabschluss

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen korrekten und effizienten Jahresabschluss.


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Finanzbuchhaltung

Optimieren Sie mit uns Ihre Finanzbuchhaltung - für klare Übersichten und sicheres Wachstum. 


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Lohnbuchhaltung

Wir nehmen Ihnen den Aufwand der Lohnbuchhaltung ab, sorgfältig, pünktlich und zuverlässig.


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Steuererklärungen

Wir nehmen Ihnen die Last ab und erstellen Ihre Steuererklärung professionell und zuverlässig.


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Individuelle Anfrage

Erhalten Sie maßgeschneiderte Lösungen auf Ihre Anfrage zugeschnitten. Wir helfen Ihnen gern weiter.


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Mandanten-Monatsinfo

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Steuern / Lohnsteuer 
Mittwoch, 11.03.2026

Lohnsteuerermäßigung vorab kann sich lohnen!

Wer hohe absehbare Kosten hat, kann sich schon während des Jahres weniger Lohnsteuer abziehen lassen. Das geht über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt.

Ersparnis bringt das vor allem bei:

  • langem Arbeitsweg (hohe Entfernungspauschale),
  • hohen Werbungskosten,
  • Sonderausgaben,
  • Handwerker- und haushaltsnahen Dienstleistungen,
  • außergewöhnlichen Belastungen.

Bei Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird ein Freibetrag erst dann berücksichtigt, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag um 600 Euro überschreiten.

Seit dem 01.01.2026 gilt eine erhöhte Entfernungspauschale. Fahrten zur Arbeit werden seitdem mit 38 statt 30 Cent je einfachem Entfernungskilometer steuerlich berücksichtigt. Bei der Lohnsteuerermäßigung wird der neue Satz aber nur dann angewendet, wenn ein neuer Antrag vorliegt.

Hinweis

Wer Freibeträge eintragen lässt, muss für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben! Ihre Steuerberaterin/Ihr Steuerberater können Detailfragen klären.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.