Unsere Leistungen


Ob Privatperson oder Unternehmer, bei Strubel & Buß PartmbB Steuerberater finden Sie eine umfassende Palette an Dienstleistungen rund um das Thema Steuern. Als erfahrene Steuerberater in Bensheim bieten wir eine fundierte Steuerberatung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. 


Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit einer zuverlässigen Finanzbuchhaltung, einer gewissenhaften Lohnbuchhaltung, präzisen Steuererklärungen und einem detaillierten Jahresabschluss. Entdecken Sie die Vielfalt unserer Leistungen und profitieren Sie von unserer Expertise.





 

Steuerberatung

Verwandeln Sie Ihre Steuerlast in eine Chance mit unserer professionellen Steuerberatung.


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Jahresabschluss

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für einen korrekten und effizienten Jahresabschluss.


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Finanzbuchhaltung

Optimieren Sie mit uns Ihre Finanzbuchhaltung - für klare Übersichten und sicheres Wachstum. 


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Lohnbuchhaltung

Wir nehmen Ihnen den Aufwand der Lohnbuchhaltung ab, sorgfältig, pünktlich und zuverlässig.


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Steuererklärungen

Wir nehmen Ihnen die Last ab und erstellen Ihre Steuererklärung professionell und zuverlässig.


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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 08.04.2026

Festsetzung der Grundsteuer 2025 in Hessen rechtmäßig - Klagen abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mehrere Klagen von Grundstückseigentümern gegen die Grundsteuer 2025 abgewiesen (Az. 1 K 653/25, 1 K 1111/25 und 1 K 1139/25).

Die Kläger kritisierten das neue hessische Flächen-Faktor-Verfahren zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags als verfassungswidrig und damit die Grundsteuerbescheide als rechtswidrig. Zugrunde gelegt wurde dabei jeweils der vom zuständigen Finanzamt in einem separaten Grundsteuermessbescheid für das jeweilige Grundstück festgesetzte Grundsteuermessbetrag sowie der von der jeweiligen Gemeinde durch Satzung bestimmte Hebesatz.

Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass die Gemeinden den vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag nicht überprüfen dürfen, sondern ihn nur mit ihrem Hebesatz (bis zu 715 %) multiplizieren müssen. Nur dieser Rechenschritt wird vom Verwaltungsgericht kontrolliert. Eine „erdrosselnde“ Steuerbelastung sah das Gericht jedoch nicht, teils war die Steuer sogar niedriger als 2024.

Hinweis

Wer das Berechnungsmodell selbst angreifen will, muss gegen den Grundsteuermessbescheid vorgehen (in diesem Fall: mit Klage beim Hessischen Finanzgericht).

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